26. Februar 2020

Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beratung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

In vielen Situationen können selbstbestimmte Entscheidungen unmöglich werden. Der Wunsch der Betroffenen muss aber unbedingt im Mittelpunkt stehen und hat höchste Priorität. Dies geht jedoch nur, wenn dazu im Vorfeld klare Festlegungen und Handlungsanweisungen getroffen werden. Ein Mindestmaß an Selbstbestimmung kann mit einer Patientenverfügung bewahrt werden. Darin wird festgelegt, welche ärztliche Behandlung in einer bestimmten Situation gewünscht ist – und welche nicht. Wenn der eigene Wille eindeutig erkennbar und die aktuelle Ursache der Behandlung, wie ein Unfall, eine akute Erkrankung oder aber die Sterbephase, möglichst berücksichtigt sind, können und müssen sich Arzt oder Pflegepersonal daran halten. 
 
Viele Menschen haben bereits eine Patientenverfügung erstellt, eine Vorsorgevollmacht unterzeichnet oder werden gesetzlich betreut. Hier gilt es, Aktualität und Vollständigkeit, Klarheit der Aussagen sowie den Handlungsrahmen für den Betreuer oder die Bevollmächtigten zu prüfen. Wer noch selbstbestimmt lebt und keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, sollte sich unbedingt mit den Möglichkeiten auseinandersetzen.
 
Um die Bewohner unserer Seniorenhäuser zu den Möglichkeiten in der Versorgungsplanung fachkundig beraten zu können, haben wir uns weitergebildet. Die ASB-Seniorenhäuser in Neuruppin gehören somit zu den ersten Brandenburger Pflegeeinrichtungen, welche die auf gesetzlicher Grundlage basierenden Beratungen kostenfrei anbieten, um den individuellen Wünschen noch besser nachkommen zu können.
 
Im vertrauten Rahmen finden umfassende persönliche Beratungen statt. Sprechen Sie uns darauf an, wir sind gerne für Sie da.
 
Kathleen Giese, Ombudsfrau
 
Kathleen Giese berät Sie gerne, oder vermittelt Ihnen ein Gespräch mit einer ausgebildeten Kollegin im ASB-Seniorenhaus "Am Schulplatz" sowie im ASB-Seniorenhaus "Am Fontaneplatz". 
 
Die Weiterbildung der zur Beraterin in "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. www.esf.brandenburg.de
 

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Kontakt
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